Das Meldeportal für Datenschutzbeauftragte wurde nun von der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW online zur Verfügung gestellt. Nach Art. 37 Abs. 7 DS-GVO teilen Verantwortliche und Auftragsverarbeiter die Kontaktdaten ihres Datenschutzbeauftragten den Aufsichtsbehörden mit. Eine kurze Registrierung ist hier nötig.
WICHTIGER HINWEIS: Es ist beabsichtigt, unterlassene Meldungen der Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten während einer Übergangszeit bis zum 31.12.2018 nicht als Datenschutzverstöße zu verfolgen oder zu ahnden.