Sehr geehrte Mandanten,
seit vielen Jahren besteht nun mein „kleines“ Gewerbe und entwickelt sich stetig weiter und wächst. Deswegen war es nun an der Zeit, mein Gewerbe, auch aus steuerlicher Sicht, zu optimieren.
Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass ich mit heutigem Datum mein bisheriges Einzelunternehmen zu einer GbR -Gesellschaft bürgerlichen Rechts- umfirmiert habe, in der ich als Gesellschafter-Geschäftsführer die gewohnten Aufgaben übernehme. Die gute Nachricht für Sie ist, dass sich für Sie in keinster Weise etwas ändern wird. Ich erledige die mir aufgetragenen Arbeiten und Pflichten wie gewohnt zu Ihrer vollsten Zufriedenheit, bleibe Ihr Ansprechpartner und gewissenhafter Dienstleister. Jegliche Kontaktadressen, Rufnummern und Mailadressen bleiben erhalten und ändern sich nicht.
Umsatzbesteuerung:
In Zukunft werde ich jedoch nicht mehr den §19 UStG (Kleinunternehmerregelung) in Anspruch nehmen können. Das bedeutet, dass ich von nun an auf meine Umsätze den gesetzlichen Umsatzsteuersatz von 19% zusätzlich berechnen muss. Für Sie als vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen hat dies jedoch keine Nachteile, da Sie die in meinen Rechnungen enthaltene Umsatzsteuer wiederrum von Ihrer umsatzsteuerlichen Zahllast im Zuge des Vorsteuerabzuges geltend machen können. Ihnen entstehen dadurch keine Mehraufwendungen (Kosten) oder Nachteile. Bitte weisen Sie auch Ihren steuerlichen Berater oder Buchhalter darauf hin, sodass eventuelle Buchungsfehler, bzw. das nicht Berücksichtigen der enthaltenen Vorsteuer, vermieden werden.
Wenn Sie Fragen diesbezüglich haben, wenden Sie sich bitte jederzeit an mich. Ich helfe Ihnen selbstverständlich gern weiter.
Ich freue mich auch weiterhin auf eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Dennis Thiel