Wichtiges Mandantenrundschreiben

Sehr geehrte Mandanten,

seit vielen Jahren besteht nun mein „kleines“ Gewerbe und entwickelt sich stetig weiter und wächst. Deswegen war es nun an der Zeit, mein Gewerbe, auch aus steuerlicher Sicht, zu optimieren.

Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass ich mit heutigem Datum mein bisheriges Einzelunternehmen zu einer GbR -Gesellschaft bürgerlichen Rechts- umfirmiert habe, in der ich als Gesellschafter-Geschäftsführer die gewohnten Aufgaben übernehme. Die gute Nachricht für Sie ist, dass sich für Sie in keinster Weise etwas ändern wird. Ich erledige die mir aufgetragenen Arbeiten und Pflichten wie gewohnt zu Ihrer vollsten Zufriedenheit, bleibe Ihr Ansprechpartner und gewissenhafter Dienstleister. Jegliche Kontaktadressen, Rufnummern und Mailadressen bleiben erhalten und ändern sich nicht.

Umsatzbesteuerung:

In Zukunft werde ich jedoch nicht mehr den §19 UStG (Kleinunternehmerregelung) in Anspruch nehmen können. Das bedeutet, dass ich von nun an auf meine Umsätze den gesetzlichen Umsatzsteuersatz von 19% zusätzlich berechnen muss. Für Sie als vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen hat dies jedoch keine Nachteile, da Sie die in meinen Rechnungen enthaltene Umsatzsteuer wiederrum von Ihrer umsatzsteuerlichen Zahllast im Zuge des Vorsteuerabzuges geltend machen können. Ihnen entstehen dadurch keine Mehraufwendungen (Kosten) oder Nachteile.  Bitte weisen Sie auch Ihren steuerlichen Berater oder Buchhalter darauf hin, sodass eventuelle Buchungsfehler, bzw. das nicht Berücksichtigen der enthaltenen Vorsteuer, vermieden werden.

Wenn Sie Fragen diesbezüglich haben, wenden Sie sich bitte jederzeit  an mich. Ich helfe Ihnen selbstverständlich gern weiter.

Ich freue mich auch weiterhin auf eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Dennis Thiel

DSB an Landesbehörde melden

Gem. Artikel 37 Abs. 7 DSGVO ist der Verantwortliche bzw. der Auftragsverarbeiter verpflichtet, den Datenschutzbeauftragten an die zuständige Behörde (hier die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW) zu melden. Diese Aufgabe kann nicht von dem Datenschutzbeauftragten selbst übernommen werden.

Hier die Anleitung, wie Sie für Ihr Unternehmen den bestellten Datenschutzbeauftragten an die zuständige Behörde melden:

1. Rufen Sie folgende Seite auf:

https://ldi-fms.nrw.de/lip/authenticate.do

2. Klicken Sie auf „registrieren“

3. Geben Sie nun Ihre Daten ein. Vergeben Sie eine Benutzerkennung sowie ein sicheres Passwort. Das Passwort muss mind. 8 Zeichen lang sein, mind. einen Buchstaben, mind. eine Zahl und mind. ein Sonderzeichen enthalten. Merken oder notieren Sie sich die eingegeben Daten. Die E-Mailadresse muss zwingend Ihre gültige Adresse sein.

Bei korrekter Eingabe aller Daten und Klick auf den Button „Benutzerkonto anlegen“ wird Ihnen eine Bestätigungsemail zugesandt.

4. Rufen Sie Ihre E-Mails von der vorher angegebenen E-Mailadresse ab. Sie müssten binnen weniger Sekunden (ggf. kann es auch ein paar Minuten dauern) eine E-Mail erhalten haben von dem Absender „formularserver@it.nrw.de“ mit dem Betreff „Registrierung eines neuen Benutzerkontos“. Öffnen Sie diese E-Mail. Dort finden Sie einen Bestätigungslink, den Sie anklicken müssen um Ihre korrekte Mailadresse zu bestätigen.

5. Nach Bestätigung der E-Mailadresse können Sie sich unter folgendem Link einloggen, benutzen Sie hierfür die vorher vergebene Benutzerkennung sowie das vergebene Passwort:

https://ldi-fms.nrw.de/lip/authenticate.do

6. Nach dem einloggen mit Ihren Benutzerdaten gehen Sie bitte auf der linken Seite auf „Formulare“ und dann mittig auf „Mitteilungsformular“:

7. Im folgenden Formular geben Sie bitte Ihre Daten, sowie die Daten Ihres Datenschutzbeauftragten ein und klicken dann auf „Erstmeldung absenden“.

 

 

Meldeportal für Datenschutzbeauftragte

Das Meldeportal für Datenschutzbeauftragte wurde nun von der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW online zur Verfügung gestellt. Nach Art. 37 Abs. 7 DS-GVO teilen Verantwortliche und Auftragsverarbeiter die Kontaktdaten ihres Datenschutzbeauftragten den Aufsichtsbehörden mit. Eine kurze Registrierung ist hier nötig.

https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Aktuelles/Inhalt/Datenschutzbeauftragte—Meldeportal-fuer-Kontaktdaten/Datenschutzbeauftragte—Meldeportal-fuer-Kontaktdaten.html

WICHTIGER HINWEIS: Es ist beabsichtigt, unterlassene Meldungen der Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten während einer Übergangszeit bis zum 31.12.2018 nicht als Datenschutzverstöße zu verfolgen oder zu ahnden.